Begleiteter Umgang (BU)
Nach § 18 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VIII hat jedes Kind ein Recht auf Kontakt mit seinen Eltern.
Seit 2002 bietet der SkF Kindern die Möglichkeit, sich mit ihrem getrennt lebenden Elternteil zu treffen. Unter Begleitung von Mitarbeitenden des SkF können Mütter und Väter ihrem Kind/ ihren Kindern in einem Spielzimmer der Beratungsstelle in einer spannungsfreien Situation begegnen. Die Mitarbeitenden achten in dieser Situation auf das Wohl des Kindes und unterstützen den Umgang bei Bedarf.
Ziel eines Begleiteten Umganges ist, dass die Eltern Umgangskontakte im Anschluss eigenständig durchführen können.
Rahmenbedingungen für den Begleiteten Umgang:
- Wir achten vorrangig auf die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse des Kindes.
- Kindern wird zunächst die Gelegenheit gegeben, die Räumlichkeiten und die Umgangsbegleitung kennen zu lernen. So kann vorab ein Gefühl der Sicherheit und Vertrauen aufgebaut werden.
- Wir beachten das Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Eltern (die Übergabe kann getrennt stattfinden, da verschiedene Eingänge vorhanden sind).
- Bezogen auf den Begleiteten Umgang stehen für die Eltern Fachkräfte für begleitende Gespräche zur Verfügung
- Auskünfte werden nur dem Auftraggeber erteilt. An Dritte werden Auskünfte nur nach vorheriger Absprache, bzw. wenn es eine Schweigepflichtsentbindung gibt, weitergegeben.
- Wird der Begleitete Umgang als zu große Belastung für das Kind eingeschätzt, wird er zum Wohle des Kindes abgebrochen.
Infos:
- Auftraggeber und Kostenträger ist i.d.R. das zuständige Jugendamt/ der Allgemeine Soziale Dienst (ASD).
- In unserem multiprofessionellen Team haben alle eine pädagogische Qualifikation, teilweise mit Zusatzausbildung in systemischer Beratung oder -Therapie, Mediation, Traumapädagogik und als Kinderschutzfachkraft (i.e.F.).
- Begleitete Umgänge finden Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten des SkF Karlsruhe statt.
- Die Umgangskontakte beim SkF werden i.d.R. von zwei Fachkräften (einer Umgangsbegleitung & einer Fallverantwortlichen) im Tandem durchgeführt. Die Umgangsbegleitung ist als Bezugsperson des Kindes bei jedem Umgang dabei, die Fallverantwortliche ist im engen Austausch mit den Eltern und für alles Organisatorische verantwortlich.
- Unser Personal wird regelmäßig geschult.
- Wir arbeiten nach den "deutschen Standards zum Begleiteten Umgang".
Bei weiteren Fragen zum Ablauf eines Begleiteten Umgangs dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Konzeption BU beim SKF 289.86 KB
Ansprechpartner:in:
Carola
Doll
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Arbeitsgebiet:
Begleiteter Umgang
Standort:
Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang
Akademiestr. 15
76133
Karlsruhe
0721 91375-75
Hinweis zur Datensicherheit per E-Mail
Eva
Falkenstein-Sabatzki
Dipl.-Pädagogin Erziehungswissenschaft
Arbeitsgebiet:
Begleiteter Umgang
Standort:
Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang
Akademiestr. 15
76133
Karlsruhe
0721 91375-75
Hinweis zur Datensicherheit per E-Mail
Franziska
Kienzle
Sozialarbeiterin (B.A.)
Arbeitsgebiet:
Begleiteter Umgang
Standort:
Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang
Akademiestr. 15
76133
Karlsruhe
0721 91375-75
Hinweis zur Datensicherheit per E-Mail
Birgit
Marotta
Dipl.-Psychologin
Arbeitsgebiet:
Begleiteter Umgang
Standort:
Begleiteter Umgang
Begleiteter Umgang
Akademiestr. 15
76133
Karlsruhe
0721 91375-75
Hinweis zur Datensicherheit per E-Mail
Ulrike
Holtzhausen
Leiterin Ambulante Jugendhilfe
Arbeitsgebiet:
Begleiteter Umgang
Standort:
Sozialpäd. Familienhilfe
Sozialpäd. Familienhilfe
Stephanienstr. 31
76133
Karlsruhe
0721 570 44 99-9
Hinweis zur Datensicherheit per E-Mail